Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21/8C „Nördlich Koppelknechtsdamm“, Stadtteil Osterwald Unterende
Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21/8C „Nördlich Koppelknechtsdamm“, Stadtteil Osterwald Unterende
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2020 gemäß § 245c Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21/8C „Nördlich Koppelknechtsdamm“, Stadtteil Osterwald Unterende, sowie in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
| 21-8c Bekanntmachung Auslegung (207 kB) |













