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Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich Im Stühe“ und Bebauungsplan Nr. 6/24 „Südlich Im Stühe“, Stadtteil Horst
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich Im Stühe“ und Bebauungsplan Nr. 6/24 „Südlich Im Stühe“, Stadtteil Horst
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Garbsen am 2. März 2016 zur 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich Im Stühe“, Stadtteil Horst, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 20.04.2020 die Auslegung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes und in seiner Sitzung am 10.06.2020 die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6/24 „Südlich Im Stühe“, Stadtteil Horst, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Planungsziel ist im Stadtteil Horst ein neues Wohngebiet zu entwickeln.
Ansprechpartner/in
Herr Thomas Böck![]() | |
Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung -11.4- Rathaus Garbsen, Zimmer A.3.09 // 3. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-384 Telefax: 05131 707-424 E-Mail: Thomas.Boeck@garbsen.de |
Dokumente
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Bekanntmachung 61/2020 (717 kB) |
Amtliche Bekanntmachungen vom 15.07.2020
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