Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes 9/18.
Grafik: Auszug aus dem Flächennutzungsplanänderung
Der Geltungsbereich der 112. Flächennutzungsplanänderung umfasst teilweise das Flurstück 27/36 der Flur 4 der Gemarkung Stelingen.
Bebauungsplan 9/18
"Südlich Husarenstraße"
Stadtteil Stelingen
Ziel und Zweck der Planung
Ausweisung einer Wohnbaufläche für die Errichtung von maximal 5 eingeschossigen Einfamilienhäusern und Verlängerung der Husarenstraße unter Verwendung der bisherigen Ausbaumerkmale.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet des Bebauungsplanes 9/18 beinhaltet teilweise die Flurstücke 27/36 der Flur 4 sowie 127/8 und 128/6 der Flur 2 der Gemarkung Stelingen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der oben genannten Bauleitpläne in der Zeit von Dienstag, den 02. März 2010 bis Dienstag den 16. März 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1. Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu dem Bebauungsplan schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 16. Februar 2010
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











