Ziel und Zweck der Planung
Darstellung einer Wohnbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes mit 5 Einfamilienhäusern
112. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohnbebauung Südlich Husarenstraße", Stadtteil Stelingen
Der Geltungsbereich der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst teilweise das Flurstück 27/36 der Flur 4 der Gemarkung Stelingen.
Der Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 18. Oktober 2010 bis Donnerstag, den 18. November 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 04. Oktober 2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











