Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der folgenden Bauleitpläne gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen:
111. Flächennutzungsplanänderung
„Gewerbegebiet Garbsen-Nord/Heinrich-Nordhoff-Ring", Stadtteil Osterwald O.E.
Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22/14, 1. Änderung.
Auszug aus dem 111. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Garbsen-Nord/Heinrich-Nordhoff-Ring", Stadtteil Osterwald o.E.
Der Geltungsbereich der 111. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 34/8 und 34/9 der Flur 9 der Gemarkung Osterwald O.E.
Bebauungsplan 22/14, 1. Änderung „Gewerbegebiet Garbsen-Nord/Heinrich-Nordhoff-Ring", Stadtteil Osterwald O.E.
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes am Betriebsstandort.
Auszug aus dem Bebauungsplan 22/14, 1. Änderung "Gewerbegebiet Garbsen-Nord/Heinrich-Nordhoff-Ring", Stadtteil Osterwald o.E.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 22/14, 1. Änderung beinhaltet die Flurstücke 34/8-34/11 und 34/13 der Flur 9 der Gemarkung Osterwald O.E.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der oben genannten Bauleitpläne in der Zeit von Mittwoch, den 09. März 2011 bis Mittwoch den 23. März 2011 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen.
Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu den Bauleitplänen schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 21. Februar 2011
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











