Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2009 die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der folgenden Bau-leitpläne gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen: Garbsen, den 24. April 2009
110. Flächennutzungsplanänderung
-„Naturerlebniswiese Osterwald"-
Stadtteil Osterwald O. E.
Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes 22/12 A.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Bebauungsplan 22/12 A
-„Naturerlebniswiese Osterwald"-
Stadtteil Osterwald O. E.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Planung soll in der Mitte Osterwalds eine große Fläche für die Freizeitgestaltung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen in diesem Zusammenhang die Erweiterung des Kindergartens mit einer Stellplatzanlage und die Erweiterung der Festplatzfläche planungsrechtlich gesichert werden. 
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Geltungsbereich der 110. Flächennutzungsplanänderung umfasst teilweise, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22/12 A insgesamt das Flurstück 88/4 der Flur 6 der Gemarkung Osterwald O. E..
Wir möchten Sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB informieren und Ihnen Gelegenheit geben, sich zu den Planungen zu äußern und die Planungen zu erörtern.
Die Informationsveranstaltung findet am 28. Mai 2009 um 17:00 Uhr im Gasthaus Körber, Hauptstraße 182 in Osterwald statt.
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











