Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die erneute Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen:
109. Flächennutzungsplanänderung
-„Gewerbegebiet Leistlinger Straße"-
Stadtteil Meyenfeld
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, Kleingewerbes und arrondierender Wohnbauflächen im Nordosten Meyenfelds.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 49/14, 49/19, 59/3, 60/10, 60/18, 60/22 sowie 63/1 der Flur 2 der Gemarkung Meyenfeld.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Mittwoch, den 6. Mai 2009 bis Mittwoch, den 20. Mai 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen nur zu den geänderten Teilen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Garbsen, den 24. April 2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
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