Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet wurde in der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Gastronomie" dargestellt. Da in diesem Bereich kein gastronomischer Betrieb mehr errichtet werden soll, wird mit der 108. Flächennutzungsplanänderung die Fläche wieder als öffentliche Grünfläche dargestellt.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 5/17 und 6/3 der Flur 4 der Gemarkung Berenbostel.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Mittwoch, den 28.11.2007 bis Mittwoch, den 09.01.2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Garbsen, den 15. November 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











