Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet wurde in der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Gastronomie" dargestellt. Da in diesem Bereich kein gastronomischer Betrieb mehr errichtet werden soll, soll mit der 108. Flächennutzungsplanänderung die Fläche wieder als öffentliche Grünfläche dargestellt werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt für diesen Bereich eine Satzung als „geschützter Landschaftsbestandteil" zu erlassen. Nach Abschluss des dazu notwendigen Verfahrens soll dieser hierfür vorgesehene Geltungsbereich in der Planzeichnung der 108. Flächennutzungsplanänderung vermerkt werden.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2307Gutenberg.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Der Planbereich beinhaltet teilweise die Flurstücke 5/17 und 6/3 der Flur 4 der Gemarkung Berenbostel.
Bebauungsplan 4/38 „Tegtmeyers Kamp", Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung
Die Zulässigkeit von Einzelhandel soll auf Kfz-Einzelhandel sowie nicht zentrenrelevanten Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit beschränkt werden.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2307B6,jpg.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet das Flurstück 120/14 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel.
Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach den Vorschriften des
§ 13 BauGB, von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Für die o.g. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan 4/38 wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 des Baugesetzbuches durchgeführt. Hierbei werden die allgemeinen Zwecke und Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt. Jedermann hat Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 19.4.2007 um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Garbsen, Ratssaal, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen statt.
Garbsen, den 03.04.2007
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











