108. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landhaus am See"
Stadtteil Berenbostel
Verfügung der Region Hannover
Nummer (Nr.) 61.03-21101-108/05-2/08 mit der Auflage: Hinter der Bezeichnung „Fläche für die Forstwirtschaft" wird der Zusatz (Wald) aufgenommen (siehe Seite 1 und 2 der Begründung).
Mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Stück-Nr. 39 vom 9. Oktober 2008 wird die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Absatz 5 BauGB wirksam.
Gegenstand der Planung ist die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche.
Das Plangebiet befindet sich in Berenbostel.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 5/17 und 6/3 der Flur 4 der Gemarkung Berenbostel.
Die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zu Umweltbelangen und Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegt in der Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Auf die §§ 214, 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des genannten Bauleitplanes wird gemäß § 215 ( 1 ) BauGB unbeachtlich wegen
1. Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dies gilt jedoch gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB dann nicht, wenn ein Beschluss der Stadt Garbsen über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.
Garbsen, den 25. September 2008
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











