Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2007 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 05.12.2007 die Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen:
107. Flächennutzungsplanänderung
-„Altengerechtes Wohnen - St. Johannes"
Stadtteil Altgarbsen
Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Seniorenwohnungen auf dem Gelände einer ehemaligen Kirche.
Grafik: Auszug aus dem 107. Flächennutzungsplan
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 21/145 und 21/146 der Flur 3 der Gemarkung Garbsen. Das Bauleitplanverfahren erfolgt, nach den Vorschriften des § 13 BauGB, da der Bauleitplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbe-reich dient. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung liegt in der Zeit von Dienstag, den 19. Februar bis Mittwoch, den 19. März 2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 7. Februar 2008
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











