107. Änderung des Flächennutzungsplanes „Altengerechtes Wohnen - St. Johannes", Stadtteil Altgarbsen
Verfügung der Region Hannover
Nummer (Nr.) 61.03-21101-107/05-5/08 vom 07.10.2008
Mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover, Stück-Nr. 41, vom 23. Oktober 2008, wird die 107. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Absatz (Abs.) 5 BauGB wirksam.
Gegenstand der Planung ist die Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes.Das Plangebiet befindet sich in Altgarbsen.
Der Änderungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 21/145 und 21/146 der Flur 3 der Gemarkung Garbsen.
Die 107. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt in der Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Auf die §§ 214, 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des genannten Bauleitplanes wird gemäß § 215 ( 1 ) BauGB unbeachtlich wegen
1. Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dies gilt jedoch gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB dann nicht, wenn ein Beschluss der Stadt Garbsen über den Flächennutzungsplan nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.
Garbsen, den13. Oktober 2008
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











