106. Flächennutzungsplanänderung
-„Gewerbegebiet Westlich Molkereistraße"- Stadtteil Osterwald U.E.
Ziel und Zweck der Planung
Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung ortsansässiger Firmen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ganz beziehungsweise teilweise die Flurstücke 552/4, 552/9, 552/10, 579/9, 638/11 und 639/2 der Flur 2 der Gemarkung Osterwald Unterende (U.E.).
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Bild: Kartenausschnitt
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Dienstag, den 09. Oktober bis Freitag, den 09. November 2007 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 27. September 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











