Ziel und Zweck der Planung
Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung ortsansässiger Firmen.
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Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz beziehungsweise teilweise die Flurstücke 552/4, 552/9, 552/10, 638/11 und 639/2 der Flur 2 der Gemarkung Osterwald U. E. .
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der oben genannten Bauleitpläne in der Zeit von Montag, den 09. Juli 2007 bis Montag, den 30. Juli 2007 einschließlich. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06 im Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1. Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu dem Bebauungsplan schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 21. Juni 2007
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











