106. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet „Westlich Molkereistraße"
Stadtteil Osterwald UE
Mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover, Stück-Nr. 15 vom 17. April 2008, wird die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Absatz (Abs.) 5 BauGB wirksam.
Verfügung der Region Hannover
Nummer (Nr.) 61.03-21101-106/05-1/08
Gegenstand der Planung ist die Darstellung eines Gewerbegebietes.
Das Plangebiet befindet sich Osterwald UE.
Der Änderungsbereich enthält ganz oder teilweise die Flurstücke 552/4, 552/9, 552/10, 579/9, 638/11 und 639/2 der Flur 2 der Gemarkung Osterwald UE.
Die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zu Umweltbelangen und Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegt in der Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Auf die §§ 214, 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des genannten Bauleitplanes wird gemäß § 215 ( 1 ) BauGB unbeachtlich wegen
1. Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dies gilt jedoch gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB dann nicht, wenn ein Beschluss der Stadt Garbsen über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.
Garbsen, den 02.04.2008
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











