Gemäß § 13 a Absatz (Abs.) 2, Nummer (Nr.) 2 BauGB kann ein Bebauungsplan auch aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege einer Berichtigung anzupassen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Garbsen wurde mit der 1. Berichtigung vom 02.08.2010 an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/5 A, 2. Änderung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB angepasst (Darstellung eines kleineren Mischgebietes im östlichen Bereich in der Höhe „Planetenring 29" und eines Sondergebietes anstatt eines Kerngebietes).
Berichtigungsbereich:
Bebauungsplan 1/5 A, 2. Änderung, "Planetencenter", Stadtteil Auf der Horst
Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Garbsen kann während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Garbsen, den 02.08.2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











