Gaststättenerlaubnis

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Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte) Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen

Oder

Im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über das angehängte Dokument „Merkblatt zum Betreiben eines Gaststättengewerbes“.