- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Eine Übersicht der Öffnungszeiten des Rathauses finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung
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Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor dem Aufstellen der Spielgeräte zu stellen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Anträge / Formulare
Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.