Mit dieser Erlaubnis darf eine natürliche oder juristische Person im gesamten Bundesgebiet Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit an geeigneten Orten im Sinne der §§ 1 und 2 der Spielverordnung aufstellen.
Automatenaufstellererlaubnis
Ansprechpartner/in
Herr Dirk Neddermeyer![]() | |
Bereiche Ordnung -22.2- Personalrat Schwerbehindertenvertretung Rathaus Garbsen, Zimmer C.0.10 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-552 Telefax: 05131 707-545 E-Mail: Dirk.Neddermeyer@garbsen.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein gültiges Ausweisdokument.
Welche Gebühren fallen an?
56,25 €
Rechtsgrundlage
§ 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Er muss den vollständigen Namen, die Anschrift, den Geburtsort und das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten. Der Antrag muss vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben sein.
Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung vom Geschäftsführer bzw. von den Geschäftsführern.
Was sollte ich noch wissen?
Der Antragsteller muss im Stadtgebiet der Stadt Garbsen seinen Wohnsitz haben. Es sind ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von dem Antragsteller bei der Stadt Garbsen vorab zu beantragen. Das Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss vor Bearbeitung des Antrages vorliegen. Dies gilt auch für den bzw. die Geschäftsführer einer juristischen Person. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbezentralregisterauskunft für die Gesellschaft zu beantragen und es ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.