Regen- und Schmutzwasserentsorgung
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es ein Netz aus Regenwasserkanälen mit einer Gesamtlänge von 216 Kilometern und Schmutzwasserkanälen und -druckrohrleitungen mit einer Länge von 224 Kilometern. In diese Kanäle gelangt das Schmutz- und das Regenwasser fast aller Grundstücke Garbsens. Dort fließt das Schmutzwasser durch mehr als 60 Schmutzwasserpumpwerke in die Großkläranlage des Klärwerkverbundes im Gümmerwald.
Die Abwässer des Stadtteiles Schloß Ricklingen fließen in die Kläranlage der Stadt Wunstorf im Ortsteil Luthe. Eine eigene Kläranlage unterhält die Stadt Garbsen seit 1985 nicht mehr. Einige wenige Grundstücke entwässern ihr Schmutzwasser über hauseigene Kleinkläranlagen. Diese Grundstücke befinden sich vornehmlich im Aussenbereich, ein Anschluß an das Kanalnetz wäre einerseits kostenintensiv, andererseits stellen Kleinkläranlagen aus heutiger Sicht durchaus eine Alternative dar.
Grundsätzlich besteht in Garbsen für jedes Grundstück eine Anschlußpflicht sowohl an den öffentlichen Regen- als auch an den öffentlichen Schmutzwasserkanal.
Als Ausnahme kann ein gesamtes Grundstück, alternativ dazu auch nur ein Teilbereich eines Grundstückes, auf Antrag vom Anschluß- und Benutzungszwang an die öffentliche Regenwasserkanalisation befreit werden. Diesen Antrag können Sie sich herunterladen oder bei uns bestellen oder abholen. Wenn die bei uns eingereichten Pläne für die Grundstücksentwässerungsanlage alle Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, wird Ihr Grundstück vom Anschluß- und Benutzungszwang befreit. Über Fragen zum Anschluß- und Benutzungszwang und zur Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück beraten wir Sie gern.
Für die Errichtung einer neuen oder den Umbau einer bereits vorhandenen Grundstücksentwässerungsanlage ist eine gültige Entwässerungsgenehmigung Voraussetzung. Zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung müssen Sie einen Entwässerungsantrag stellen. Sie können ihn als PDF-Datei herunterladen oder bei uns bestellen oder abholen.
Den Entwässerungsantrag reichen Sie bitte zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen wie Pläne und Berichte bei uns ein. Nach der Genehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Abschluß der Arbeiten wird die Entwässerungsanlage von uns abgenommen und kann dann von den Grundstückseigentümern in Betrieb genommen werden. Die anfallenden Grundstücksabwässer können nun in das Kanalnetz eingespeist werden.
Organisationseinheiten
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Garbsen | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-243 Telefax: 05131 707-399 |