Empfehlungen zur Grundstücksentwässerung
- Räume, in denen Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene anfällt, - die Rückstauebene ist normalerweise die Straßenoberkante - sind mit einer Hebeanlage zu entwässern. Handelt es sich dabei um Räume mit untergeordneter Nutzung ist eine Rückstausicherung zulässig, siehe Abbildung 1 bis 3.
- Alle Grundleitungen müssen wasserdicht sein, nach 40 bis 50 Jahren können selbst fachgerechte Dichtungen porös werden. Eine Dichtigkeitsprüfung ist mittels Druckprobe oder einer Kamerauntersuchung möglich.
- Unzulässige und nicht benötigte Drainagen für die Hausentwässerung von der Kanalisation abhängen.
- Drainagen müssen gegen Rückstau geschützt sein. Um dies zu gewährleisten, muss das Drainagewasser mit Hilfe einer Pumpe über das Niveau der Rückstauebene in den Regenwasserkanal gehoben werden, siehe Abbildung 4.
- Einzelne Bodenabläufe ohne Sicherung sind gegen solche mit Rückstausicherung auszutauschen. Es ist zu überlegen, welche Abläufe überhaupt benötigt werden. Eventuell nicht benötigte Abläufe ausbauen und mit Beton verschliessen.
- Bodenabläufe in Kellerabgängen sind zusätzlich durch Erhöhung der Türschwellen zum Kellereingang zu sichern.
- Waschmaschinen, Kühltruhen und Heizungsanlagen sollten mindestens 15 bis 20 Zentimeter hoch auf einen Betonsockel gestellt werden.
- Selbsttätig schliessende Rückstausicherungen müssen unbedingt gewartet werden. Ein bis zwei mal im Jahr sollten sie kontrolliert werden.
- Dachrinnenabläufe sollten immer nach der Rückstausicherung in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden.
- Wenn Probleme beim Abfluss des Abwassers entstehen, können schadhafte oder verwurzelte Kanäle innerhalb des Grundstücks die Ursache sein. Grosse Bäume über dem Anschlusskanal, zwischen Haus und Strassenfläche, waren schon oft die Ursache für Rückstau im Haus. Derartige Schäden können mittels einer Kamerauntersuchung erkannt und lokalisiert werden.
Ansprechpartner/in
Herr Uwe Lühring![]() | |
Bereich SEG - Bereich Technik Rathaus Garbsen, Zimmer A.0.18 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-241 Telefax: 05131 707-399 E-Mail: Uwe.Luehring@garbsen.de |