Unterbringung von Obdachlosen
In der Stadt Garbsen kommt es - wie in jeder anderen Stadt dieser Größe - regelmäßig vor, dass Bürgerinnen und Bürger aus finanzieller Not oder aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand, obdachlos werden.
Diese Personen bekommen dann von der Stadtverwaltung die Möglichkeit, vorübergehend in eine Notunterkunft zu ziehen, damit so - gerade in der kalten Jahreszeit - eine Gefahr für Leib und Leben vermieden wird. Der Bezug einer Notunterkunft ist freiwillig und es wird dafür auch eine Gebühr in Rechnung gestellt.
Im Falle einer Unterbringung wird besonders darauf geachtet, dass die betroffenen Personen so schnell wie möglich und soweit es geht aus eigener Kraft wieder eine eigene Wohnung finden.
Die Notunterkünfte sind bewusst so im Stadtgebiet verteilt, dass Außenstehende oft gar nicht wissen, dass in der Nachbarschaft obdachlose Personen untergebracht sind. Dadurch soll eine Ausgrenzung dieses Personenkreises vermieden werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
1. Unterbringung von Obdachlosen im Rahmen der Gefahrenabwehr
Ordnungsabteilung, Arne Kuchta
2. Anlaufstelle für Wohnungssuchende
Soziale Dienste und Senioren, Beatrix Nalenz
Ansprechpartner/in
Herr Arne Kuchta![]() | |
Bereich Ordnung -22.2- Rathaus Garbsen, Zimmer C.0.05 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-546 Telefax: 05131 707-545 E-Mail: Arne.Kuchta@garbsen.de | |
Frau B. Nalenz![]() | |
Bereich Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2- Rathaus Garbsen, Zimmer A.1.14 // 1. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-282 Telefax: 05131 707-277 E-Mail: Beatrix.Nalenz@garbsen.de |