Einnahmen der Stadt Garbsen durch Steuern und Gebühren
Zur Deckung ihrer allgemeinen Ausgaben und für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen erhebt die Stadt Steuern, Beiträge und Gebühren als kommunale Abgaben.
Die Abteilung 23.1 "Haushalt und Steuern" der Stadt Garbsen erhebt und veranlagt unter anderem
Straßenreinigungsgebühren
Der Wasserverband Garbsen-Neustadt am Rübenberge, Gehrbreite 10 - 12, 30823 Garbsen ist beauftragt, im Namen der Stadt Garbsen die Gebührenrechnung für das Schmutzwasser durchzuführen.
Der Charakter der Einnahmen ist durchaus unterschiedlich. Die Gewerbe-, Grund- und Hundesteuern fließen als allgemeine Einnahmen dem Haushalt der Stadt Garbsen direkt zu.
Die Straßenreinigungs-, Niederschlagswasserbeseitigungs- und Schmutzwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen.
Grundsätzlich sind die oben angegebenen kommunalen Abgaben vierteljährlich, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen. Jährliche Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen jeweils zum 1. Juli vereinbart werden. Die Hundesteuer ist jeweils zum 1. Juli eines Jahres fällig.
Organisationseinheiten
Haushalt und Steuern -23.1- | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-340 Telefax: 05131 707-323 |