Merkblatt zur Wahl der Grabstätte
Bestattungsarten
Es besteht die Wahl zwischen dem Begräbnis, der Erdbestattung im Sarg, oder der Kremation, einer Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne auf einem Friedhof.
Grabarten
Unterschieden werden Reihengräber, Rasenreihengräber, Wahlgräber, und anonyme Gräber.
Reihengräber
Diese Grabarten stehen für Erdbeisetzungen und für Feuerbestattungen zur Verfügung. Beim Reihengrab wird, der Bezeichnung entsprechend, fortlaufend beigesetzt. Die Grabstelle kann nicht ausgesucht werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von 30 Jahren ist nicht möglich.
Rasenreihengräber
Auf dem Friedhof Planetenring bietet die Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe Rasenreihengräber an. Im Unterschied zu Reihengräbern liegen Rasenreihengräber in einer Rasenfläche, die ausschließlich von der Stadt gepflegt wird. Blumenschmuck, wie beispielsweise Sträuße, kann nur an der zentralen Gedenkstätte rechts neben der Kapelle abgelegt werden. Zur Erinnerung an den Verstorbenen sind liegende Grabmale zu verwenden.
Wahlgräber
Bei Wahlgräbern kann die Lage des Grabes im Rahmen des vorhandenen Angebotes ausgewählt werden. Auch hier beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre; sie kann aber verlängert werden. Ebenso sind weitere Beisetzungen möglich. Entsprechend sollte auch die Größe der Grabstelle gewählt werden, beispielsweise einstellig, doppelt tief, doppelt breit. In einem Wahlgrab für Erdbeisetzung können außer einem Sarg auch mehrere Urnen bestattet werden.
Anonyme Bestattungen
Die Lage der Grabstätte bei anonymer Bestattung bleibt den Hinterbliebenen unbekannt. Es steht keine Fläche zur gärtnerischen Gestaltung oder Aufstellung eines Grabmals zur Verfügung. Auf den Friedhöfen Planetenring und Berenbostel sind zentrale Gedenkstätten vorhanden, an denen Kränze und Blumenschmuck niedergelegt werden können. Der Wunsch nach anonymer Beisetzung muss ausdrücklich bekundet werden. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Friedhofs.
Grabgestaltung
Die Stadt bemüht sich, die Friedhöfe würdig auszugestalten und den individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Daher wurden Grabfelder mit allgemeinen und Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften angelegt.
Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften bieten einen ruhigeren Charakter und Gesamteindruck im Umfeld. Sie stellen den weitaus größten Anteil der gewählten Gräber. Die Gestaltungsfläche bei Einzelgrabstätten beträgt 0,65 mal 1,55 Meter. Die Größe der Grabmale wird begrenzt durch die sogenannten Ansichtsflächenmaße, die Maße der Fläche der Grabmale selbst:
Urnenreihengrab: liegendes Grabmal maximal 0,2 Quadratmeter,
Urnenwahlgrab: liegendes Grabmal maximal 0,4 Quadratmeter,
Reihengrab: liegendes oder stehendes Grabmal maximal 0,4 Quadratmeter,
Wahlgrab einstellig: liegendes Grabmal maximal 0,4 Quadratmeter, stehendes Grabmal maximal 0,6 Quadratmeter,
Wahlgrab zweistellig: liegendes Grabmal maximal 0,9 Quadratmeter, stehendes Grabmal maximal 1,4 Quadratmeter.
Bei Grabstätten mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften beträgt die Gestaltungsfläche bei Einzelgrabstätten 1 mal 2,10 Meter. Die Grabmale unterliegen in diesen Abteilungen keinen zusätzlichen Anforderungen.
Auf den Garbsener Friedhöfen sind die Gestaltungsmöglichkeiten nach einzelnen Grabfeldern sehr differenziert, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohlüberlegt sein sollte. Dabei steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne beratend zur Seite. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie kostenlos.
Organisationseinheiten
Stadtgrün + Friedhöfe -42.3- | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-378 Telefax: 05131 707-434 |