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Veränderungssperre
Damit während der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Veränderungen (beispielsweise Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen) vorgenommen werden, die den Zielen des künftigen Planes entgegenstehen, können Gemeinden zur Sicherung ihrer Bauleitpläne eine Veränderungssperre erlassen.
Im Geltungsbereich einer Veränderungssperre dürfen keine Vorhaben durchgeführt werden, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben oder zu erheblichen oder wertsteigernden Veränderungen an Grundstücken oder baulichen Anlagen führen.
Ob Ihr Grundstück von einer Veränderungssperre betroffen ist, können Sie in der Stadtplanungsabteilung erfragen.