Öffentlichkeitsbeteiligung
Da das Planungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) eine umfassende Berücksichtigung der von der Planung betroffenen und berührten Belange gewährleisten soll, spielt die Beteiligung der Bürger im Planungsprozess eine wesentliche Rolle. Um dies zu sichern, schreibt das Baugesetzbuch für sogenannte „Normalverfahren“ eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei der Flächennutzungs- als auch bei der Bebauungsplanung vor.
Bei vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Erste Stufe)
- Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Bürger haben dabei die Gelegenheit sich zu informieren und zu äußern beziehungsweise Fragen zu stellen.
- Sie findet entweder als öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt, an der jeder teilnehmen darf oder sie erfolgt durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus
- Ort und Termin für die Veranstaltung bzw. die Auslegung werden in der Tageszeitung öffentlich bekanntgegeben. Zusätzlich lädt die Stadt Garbsen im Falle einer Bürgerinformationsveranstaltung mit einem überschaubaren Kreis der Betroffenen durch Hauswurfsendung ein.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes (Zweite Stufe)
- Hierbei wird der Entwurf des Bebauungsplanes oder des Flächennutzungsplanes für die Bürger zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
- Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und gegebenenfalls erforderlichen Gutachten, liegen im Trakt A im 3.Obergeschoss des Rathauses in Zimmer 3.06 aus.
- Jeder darf hierzu Anregungen schriftlich oder mündlich vortragen.
- Die Auslegung dauert einen Monat. Der Termin wird in der Tageszeitung öffentlich bekanntgegeben.
Über die Anregungen muss der Rat der Stadt Garbsen eine Entscheidung treffen. Das Ergebnis wird den Bürgern mitgeteilt.