Marktwesen
Wochenmärkte
In Garbsen finden folgende Wochenmärkte statt:
Donnerstag:
14 bis 18 Uhr
Kastanienplatz, Stadtteil Altgarbsen
Freitag:
13.30 bis 18 Uhr
Hérouville-Saint-Clair-Platz, Stadtteil Auf der Horst
Die Wochenmärkte werden von der Deutschen Marktgilde eG durchgeführt. Ansprechpartner ist die Deutsche Marktgilde eG, Niederlassung Nord, Davenstedter Straße 60, 30453 Hannover, Telefon (0 27 74) 91 43 - 3 00, Fax (0 27 74) 91 43 - 3 09.
Jahr- und Spezialmärkte
FlohmarktartikelNach den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) zählen Messen, Ausstellungen, Wochen-, Groß-, Jahr- und Spezialmärkte, sogenannte Flohmärkte, sowie Volksfeste zu den festsetzungsfähigen Veranstaltungen, wenn sie im Einzelnen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nicht festsetzungsfähig sind Veranstaltungen wie Privatmärkte und andere private Veranstaltungen.
Für die Festsetzung von Messen und Ausstellungen ist die Region Hannover zuständig.
Die Festsetzung eines Jahr- beziehungsweise Spezialmarktes setzt einen Antrag voraus.
Der Antrag muss enthalten:
- Veranstalter
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungszeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Name der Veranstaltung
Weiterhin sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- polizeiliches Führungszeugnis des Veranstaltungsleiters
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Vorläufiges Ausstellungs- oder Anbieterverzeichnis
- Marktordung
- Lageplan, auf dem maßstabsgerecht die Lage der Marktstände und der Fluchtwege sowie die Parkplätze einzuzeichnen sind, in vierfacher Ausfertigung
- Schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Allgemeine Voraussetzungen:
- Vielzahl von gewerblichen Anbietern (mindestens zwölf)
- Keine Teilnahme von überwiegend privaten Anbietern
- Prüfung der Voraussetzungen für jeden einzelnen Markt
- Außerdem sind die besonders geschützten Feiertage wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag zu beachten.
Die Festsetzung von Märkten an Sonn- und Feiertagen ist nur eingeschränkt möglich.
Da der Stadt Garbsen regelmäßig mehr Anträge auf Festsetzungen von Märkten an Sonntagen vorliegen, als festgesetzt werden können, ist es erforderlich, bereits Ende eines Jahres die Termine für das kommende Jahr festzulegen. Es wird gegebenenfalls ein Losverfahren durchgeführt.
Hierzu müssen alle Interessierten bis zum 15. November eines Jahres der Stadt Garbsen ihre Terminwünsche für das Folgejahr bekannt geben.
Ansprechpartner/in
Herr Björn Nalenz![]() | |
Bereich Bildung und Kinderbetreuung -31.1- Rathaus Garbsen, Zimmer C.1.02 // 1. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-564 Telefax: 05131 707-575 E-Mail: Bjoern.Nalenz@garbsen.de |