Informationen für Tagesmütter und Tagesväter
Wann benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis und unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie diese?
Eine Pflegeerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie
- ein Kind außerhalb seiner Wohnung
- für mehr als 15 Stunden wöchentlich
- länger als drei Monate
- gegen Entgelt betreuen.
Bitte beantragen Sie die Pflegeerlaubnis bei der Stadt Garbsen, Kinder- und Familienservice.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie müssen eine Fortbildung zur Tagesmutter / Tagesvater besuchen, um vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege zu besitzen.
Sie müssen über gute Deutschkenntnisse, (das heißt, die Möglichkeit einer ausreichenden Verständigung muss vorliegen) verfügen, der Hauptschulabschluss muss vorhanden sein und Sie dürfen nicht Mitglied in extremen religiösen und/oder politischen Gruppierungen sein. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Wie wird Ihre persönliche Eignung festgestellt und wie können Sie Ihre Sachkompetenz nachweisen?
Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden. Ihre persönliche Eignung werden die Berater und Beraterinnen der Region Hannover in einem Gespräch mit Ihnen und einem Hausbesuch bei Ihnen beurteilen. Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz vorlegen. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Garbsen beantragen.
Innerhalb von einem Jahr müssen Sie eine 160-stündige Qualifizierung zur Tagesbetreuung nachweisen.
Welche Räume können Sie für die Betreuung nutzen und wie viele Kinder dürfen Sie betreuen?
Die von Ihnen für die Betreuung genutzten Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis findet ein Hausbesuch bei Ihnen statt. Dabei wird vor allem auf eine für die Kinder anregungsreiche Umgebung und die Vermeidung von Risiken für ihre Gesundheit geachtet.
Ihnen kann die gleichzeitige Betreuung von bis zu acht Kindern erlaubt werden. Dabei dürfen jedoch höchstens fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein. Es werden alle betreuten Kinder gezählt, auch die, deren Eltern privat für die Kosten aufkommen oder für deren Betreuung keine Pflegeerlaubnis benötigt wird.
Wie können Sie sich zur Tagesmutter / zum Tagesvater fortbilden?
Die Grundausbildung wird durch die Region Hannover organisiert und gefördert. Ansprechpartnerin bei der Region ist: der Fachbereich Jugend.
Laufende Fortbildungen für schon tätige Tagesmütter und -väter werden auch von der Stadt Garbsen angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Familienservice.
Wie wird Kindertagespflege vergütet?
Wenn Sie ein Kind betreuen, ohne dass ein staatlicher Zuschuss geleistet wird, können Sie mit den Eltern die Höhe der Betreuungskosten frei vereinbaren. In diesem Fall erhalten Sie keine Vermittlungsangebote durch den Kinder- und Familienservice der Stadt Garbsen.
Anderenfalls erhalten Sie je betreutem Kind das in der Kindertagespflegeverordnung vorgesehene Tagespflegegeld, das sich ab August 2014 nach Ihrer Qualifikation richtet:
- 160 Stunden-Qualifikation (Stufe 1)
- 160 Stunden-Qualifikation mit Weiterbildung (Stufe 2)
- Ausbildung zur Erzieherin (Stufe 3)
Für eine Ganztagesbetreuung (40 Wochenstunden) wird ab August 2013 ein Entgelt bei Stufe 1 von etwa 662,50 Euro gezahlt (Stufe 2: 713,18 Euro und Stufe 3: 773,09 Euro). Es setzt sich aus einer Erstattung für den Sachaufwand (Pflegegeld), einem Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung (Erziehungsgeld) zusammen und wird pauschaliert berechnet. Gemäß der Kindertagespflegesatzung der Stadt Garbsen wird die Geldleistung als Pauschale entsprechend des Betreuungs- und Kostenaufwandes der Pflegeperson unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen täglichen Betreuungsdauer von 230 Betreuungstagen im Jahr, beziehungsweise 4,4 Tagen/ Woche oder 19,2 Tagen/ Monat (1 Monat = 30 Tage) bemessen.
Die Höhe des Tagespflegegeldes richtet sich nach dem Betreuungsumfang, der für das betreute Kind bewilligt wird.
Zusätzlich werden auf Antrag die Kosten für die Aufwendungen für die Alterssicherung, eine eventuell verpflichtende Kranken- und Pflegeversicherung und eine Unfallversicherung erstattet.
Wie werden Sie durch den Kinder- und Familienservice der Stadt Garbsen unterstützt?
Der Kinder- und Familienservice nimmt Sie in seine Vermittlungskartei auf.
Den Tagesmüttern und -vätern wird ein regelmäßiger Austausch untereinander angeboten, zu dem Sie eingeladen werden.
Zusätzlich werden speziell für die Tagesmütter und -väter zentrale Fortbildungen angeboten.
Als Tagesmutter oder -vater haben Sie ein Anrecht auf Beratung durch den Kinder- und Familienservice Garbsen zu allen Fragen der Betreuung.
Gibt es einen Anspruch auf betreuungsfreie Zeit und muss bei Urlaub oder Krankheit für eine Vertretung gesorgt werden?
Tagespflegepersonen gelten als Selbstständige und sind weisungsgebunden, daher haben sie keinen Anspruch auf bezahlte betreuungsfreie Zeit pro Kalenderjahr. Dennoch sollten die Urlaubszeiten mit den Sorgeberechtigten abgesprochen werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren, um die Betreuung des Kindes bei kurzfristigen Ausfallzeiten wie beispielsweise Krankheit sicherzustellen.
Müssen Sie eine Rentenversicherung abschließen?
Eine ausreichende Altersvorsorge empfiehlt sich für jeden. Als selbständige Tagespflegeperson unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, wenn Sie
- einkommenssteuerpflichtige Einkünfte aus der Kindertagespflege erzielen und
- mehr als geringfügig (über 400 Euro Gewinn monatlich) tätig sind.
Dann müssen Sie monatliche Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Höhe der monatlichen Pflichtbeiträge beraten. Besteht keine Rentenversicherungspflicht, können Sie selbstverständlich auch andere Formen der Absicherung wählen. In jedem Fall ist die Tagespflegetätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung meldepflichtig. Gegebenenfalls können Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht wegen Geringfügigkeit beantragen.
Antrag auf Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung:
- bei einem Gewinn ab 400 Euro monatlich besteht eine Rentenversicherungspflicht. Den entsprechenden Vordruck V 020 finden Sie auf den Formular-Seiten der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Antrag auf einkommengerechte Beitragszahlung:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen?
In der Regel sind Sie als Tagesmutter selbstständig tätig und damit nicht gesetzlich krankenversichert. Sie müssen sich um Ihre Versicherung selbst kümmern.
1.) Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Einkommen nicht mehr als 360 Euro monatlich beträgt, können Sie in der (gesetzlichen) Versicherung Ihres Partners beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung).
2.) Bei Tagespflegepersonen, nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale über mehr als durchschnittlich 360 Euro im Monat Gesamteinkommen erzielen, müssen sich freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern. Auf Antrag erstattet die Stadt Garbsen die Hälfte Ihrer Beiträge.
Müssen Sie eine Unfallversicherung abschließen?
Selbstständig tätige Tagespflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, da es sich um eine Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege handelt (§ 2 Absatz 1 Nummer 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht beginnen mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit. Wenn Sie - wie dies bei Tagespflegepersonen üblicherweise der Fall ist - selbstständig tätig sind, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und versichern. Der Jahresbeitrag beträgt gegenwärtig 79 Euro und wird Ihnen mit dem Tagespflegegeld auf Antrag erstattet.
Müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Wenn Sie Kindertagespflege privat gewerblich anbieten, empfehlen wir Ihnen, eigenständig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Was sollten Sie noch erledigen?
Wir empfehlen Ihnen das Einverständnis Ihres Vermieters einzuholen und Ihre Nachbarn zu informieren.
Was sollten Sie mit den Eltern genauer vereinbaren?
Adresse und Telefonnummer
Denken Sie daran, Adresse und Telefonnummer des Arbeitsplatzes und die des Kinderarztes oder Ärztin auszutauschen. Für einen Arztbesuch im Notfall benötigen Tagespflegepersonen außerdem eine Vollmacht sowie die Kopie des Impfpasses. Auch über Besonderheiten wie beispielsweise Allergien, bestehende oder überstandene Krankheiten, Entwicklungsstand, körperliche Beeinträchtigungen und ähnliches sollte gesprochen werden.
Krankheit des Kindes
Wenn Ihr Kind krank ist, bedarf es der besonderen Betreuung. Die Pflege, die ein krankes Kind braucht, ist zwischen Tagespflegepersonen und Eltern abzusprechen, zum Beispiel auch, wann das Kind zu Hause bleibt beziehungsweise in welchen Fällen die Tagesmutter betreut. Zu Ihrer Information: Eltern haben Anspruch auf Sonderurlaub zur Pflege ihres erkrankten Kindes und er wird durch die zuständige Krankenkasse gefördert.
Vereinbarung
Halten Sie alle Absprachen in einer schriftlichen Vereinbarung fest. So können Schwierigkeiten wie beispielsweise Betreuung im Urlaub oder im Krankheitsfall im Vorfeld geregelt werden.
Eingewöhnung
Damit sich ein Kind bei der Tagespflegeperson wohl fühlt, empfehlen wir eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase, die erfahrungsgemäß zwischen sechs Tagen und zwei Wochen liegt.
Fragen / Schwierigkeiten
Wenn Sie Fragen zur Tagespflege haben, aber auch, wenn es zu Schwierigkeiten zwischen Ihnen und den Eltern kommt, können Sie sich telefonisch oder persönlich an den Kinder- und Familienservice Garbsen wenden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege!
Zögern Sie nicht lange! Denken Sie insbesondere dann an diese Möglichkeit, wenn während des Tagespflegeverhältnisses etwas zu klären ist und wenn Ihre Versuche, bestimmte Schwierigkeiten anzusprechen, nicht so recht gelingen.
Organisationseinheiten
Kinder- und Familienservice - 30.1 - | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-307 Telefax: 05131 707-777 E-Mail: familienservice@garbsen.de |