Informationen für Eltern zur Tagespflege
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind zu betreuen. Deshalb sind Tagespflegepersonen verpflichtet, eine Erlaubnis zur Pflege von Kindern zu beantragen. Sie müssen sich durch ihre Persönlichkeit, genaue Kenntnisse der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen.
Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen sie außerdem kindgerechte Räume zur Verfügung stellen. Alle Tagespflegepersonen, die vom Kinder- und Familienservice Garbsen vermittelt werden, haben eine Fortbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater absolviert. Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch das Jugendamt der Region Hannover nach einem persönlichen Gespräch und einem Hausbesuch festgestellt. Um die Erlaubnis zur Tagespflege zu erhalten, müssen die Bewerberinnen und Bewerber beispielsweise ein Führungszeugnis vorlegen.
Zu welchen Zeiten kann Ihr Kind betreut werden?
Der reguläre Zeitrahmen liegt maximal zwischen 6 und 22 Uhr an Werktagen. Einzelheiten legen Sie mit der jeweiligen Tagespflegeperson fest. Teilweise ist Betreuung auch an Wochenenden möglich.
Wie alt muss oder darf Ihr Kind sein?
Die Kindertagespflege gibt es vorrangig für Kinder bis zu drei Jahren und dann als ergänzende Betreuung zu Kindergarten und Schulbesuch.
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form tragen Sie die Höhe der Betreuungskosten, vereinbaren den Betreuungsumfang und die -inhalte. Der Kinder- und Familienservice der Stadt Garbsen vermittelt Ihnen leider keine Tagesmutter oder Tagesvater, sondern Sie suchen sich die Betreuungsperson privat zum Beispiel über Zeitungsannoncen.
Eine öffentliche Förderung erhalten alle Garbsener Eltern auf Antrag für eine Regelbetreuungszeit von vier Stunden. Wenn der allein erziehende Elternteil oder beide Eltern
- berufstätig sind, studieren, arbeitssuchend sind oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,
- an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen
und die Kinder deshalb nicht selbst betreuen können, kann ein über die Regelbetreuungszeit hinausgehender Bedarf anerkannt werden. Die Betreuungsdauer wird nach der Zeit bemessen, in der kein Elternteil oder Lebenspartner die Kinder betreuen kann.
Insgesamt darf ein Kind nicht mehr als zehn Stunden am Tag betreut werden. Ein Antrag auf öffentliche Förderung kann beim Kinder- und Familienservice Garbsen gestellt werden.
Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz?
Als Ansprechpartner steht Ihnen im Kinder- und Familienservice Garbsen kompetente Fachkräfte zur Verfügung. Bei ihnen können Sie nähere Angaben zur Tagespflegepersonen und zu den Räumen, in denen die Betreuung stattfindet erfragen. Außerdem wird zu Qualifikation, Betreuungszeiten, Ernährung, Anzahl der Plätze, Alter der betreuten Kinder und vielem mehr Auskunft gegeben.
Der Kinder- und Familienservice Garbsen macht Ihnen - wenn möglich -mehrere Vorschläge für eine Tagespflegeperson und lädt zu einem ersten gemeinsamen Gespräch im Rathaus ein. Die weiteren Treffen vereinbaren Sie selbst.
Wenn Sie sich mit der ausgewählten Tagesmutter oder dem Tagesvater über die Betreuung Ihres Kindes einig sind, schließen Sie gemeinsam einen Betreuungsvertrag ab. Der Kinder- und Familienservice Garbsen vermittelt Ihnen nicht nur eine Tagespflegeperson, sondern ist während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihr Ansprechpartner.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen wollen?
Wenn Sie eine Tagespflegeperson auswählen, sollten Sie darauf achten, dass sie Freude am Umgang mit Kindern hat und gern Verantwortung übernimmt. Sie sollte an pädagogischen Aufgaben interessiert und einfühlsam sein sowie ein ausreichendes Wissen über die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder besitzen.
Wir haben hier Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson für Ihr Kind helfen können:
- Ist die Tagespflegestelle gut zu erreichen?
- Entsprechen die Betreuungszeiten Ihren Wünschen und wie flexibel ist die Tagespflegeperson?
- Finden Sie gemeinsame Regelungen für Urlaub, Krankheit und Kündigung?
- Wie ist die Vertretung der Tagespflegeperson zu regeln?
- Sagt Ihnen die Atmosphäre in der Tagespflegestelle zu?
- Geht die Tagespflegeperson einfühlsam auf Ihr Kind und Sie ein?
- Passt der Erziehungsstil der Tagespflegeperson zu Ihren Erwartungen?
- Passt die vorgeschlagene Eingewöhnung zu Ihrem Kind?
- Wie wird der Tagesablauf gestaltet?
- Werden Ihrem Kind altersgerechte Mitsprachemöglichkeiten eingeräumt?
- Sind die Räumlichkeiten kindgerecht gestaltet?
- Ist ausreichend Platz vorhanden, gibt es Schlaf- und Rückzugsmöglichkeiten?
- Wie viele Kinder werden insgesamt betreut?
- Sind Möglichkeiten zur Bewegung im Freien gegeben?
- Gibt es Haustiere und wenn ja, welche?
- Gibt es Bildungsangebote, sind geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien vorhanden?
- Kann Ihr Kind sein eigenes Spielzeug mitbringen?
- Wie ist der Umgang mit Medien gestaltet?
- Entspricht die Kindertagspflegestelle Ihren hygienischen Vorstellungen?
- Wird darauf geachtet, dass in Räumen, in denen sich Kinder aufhalten, nicht geraucht wird?
- Werden die Kinder zur Körperpflege und Zahnhygiene angehalten?
- Wie ist das Ernährungsangebot, kann auf besondere Ernährungsgewohnheiten oder Diäten eingegangen werden?
Dauerhafte Beziehungen
Kinder benötigen dauerhafte Beziehungen. Ein Tageskind sollte nur dann aufgenommen werden, wenn sowohl die Tagespflegeperson als auch die Eltern überzeugt sind, dass gute Voraussetzungen für ein Gelingen des Tagespflegeverhältnisses bestehen.
Bringen und Abholen
Für die meisten Kinder bedeutet das Bringen und Abholen eine Umstellung, mitunter sogar eine tränenreiche. Lassen Sie Ihrem Kind Zeit, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Ein Lieblingsspielzeug oder Kuscheltier erleichtern den Umgang.
Ausführliches Gespräch
Für ein ausführliches Gespräch ist die Bring- und Abholsituation ein ungünstiger Zeitpunkt. Vereinbaren Sie einen gesonderten Termin.
Adresse und Telefonnummer
Denken Sie daran, Adresse und Telefonnummer des Arbeitsplatzes und die des Kinderarztes oder Ärztin auszutauschen. Für einen Arztbesuch im Notfall benötigen Tagespflegepersonen außerdem eine Vollmacht sowie die Kopie des Impfpasses.
Auch über Besonderheiten wie Allergien, bestehende oder überstandene Krankheiten, Entwicklungsstand, körperliche Beeinträchtigungen und ähnliches sollte gesprochen werden.
Krankheit des Kindes
Wenn Ihr Kind krank ist, bedarf es der besonderen Betreuung. Die Pflege, die ein krankes Kind braucht, ist zwischen Tagespflegepersonen und Eltern abzusprechen, zum Beispiel auch, wann das Kind zu Hause bleibt bzw. in welchen Fällen die Tagesmutter betreut. Zu Ihrer Information: Eltern haben Anspruch auf Sonderurlaub zur Pflege ihres erkrankten Kindes.
Betreuungszeit
Besprechen Sie die genaue Betreuungszeit. Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn Sie sich an die vereinbarten Zeiten halten oder zumindest rechtzeitig Bescheid sagen, falls sich Änderungen ergeben sollten, zum Beispiel Verspätungen.
Vereinbarung
Halten Sie alle Absprachen in einer schriftlichen Vereinbarung fest. So können Schwierigkeiten wie zum Beispiel Betreuung im Urlaub oder im Krankheitsfall im Vorfeld geregelt werden.
Eingewöhnung
Damit sich ein Kind bei der Tagespflegeperson wohl fühlt, empfehlen wir eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase, die erfahrungsgemäß zwischen sechs Tagen und zwei Wochen liegt. Davon werden einmalig zehn Stunden öffentlich gefördert.
In dieser Zeit des Kennenlernens sollten Besuche erfolgen, damit das Kind mit der neuen Betreuungsperson vertraut wird. Tauschen Sie sich dabei über Ihre Erziehungsvorstellungen (Tagesablauf, Ernährung, Sauberkeitserziehung, Grenzen setzen, religiöse Bräuche, Schlafenszeiten, Fernsehen und so weiter) aus.
Mit der Eingewöhnung sollte erst begonnen werden, wenn vorher alle wichtigen Fragen besprochen wurden. Die Tagespflegeperson und Sie sollten überzeugt sein, dass gute Voraussetzungen für das Gelingen des Tagespflegeverhältnisses bestehen. Es ist sehr wichtig für das zu betreuende Kind, dass Sie bei der Tagespflege schrittweise vorgehen.
Fragen/Schwierigkeiten
Wenn Sie Fragen zur Tagespflege haben, aber auch, wenn es zu Schwierigkeiten zwischen Ihnen und der Tagesmutter kommt, können Sie sich telefonisch oder persönlich an den Kinder- und Familienservice Garbsen wenden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege!
Denken Sie insbesondere dann an diese Möglichkeit, wenn während des Tagespflegeverhältnisses etwas zu klären ist und wenn Ihre Versuche, bestimmte Schwierigkeiten anzusprechen, nicht so recht gelingen. Zögern Sie nicht lange. Wir werden gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln.
Organisationseinheiten
Kinder- und Familienservice - 30.1 - | |
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