Fragen und Antworten zur Kinderbetreuung
Wie viele Kitas gibt es in Garbsen?
Zur Zeit stehen für die Betreuung der Kinder 34 Kitas zur Verfügung.
Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine tägliche vierstündige Betreuung, wenn es mindestens ein Jahr alt ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Weitergehende Betreuungsangebote werden in den verschiedenen Kitas angeboten.
Wenn Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist, kann es eine besondere Förderung erhalten - je nach Bedarf in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen von Tageseinrichtungen. Voraussetzung dafür ist ein amtsärztliches Gutachten, aus dem der individuelle Hilfe- und Förderbedarf Ihres Kindes hervorgeht.
Wie finde ich einen Kita-Platz?
Mit Hilfe unseres Kita-Portals können Sie sich über die Kitas in jedem Stadtteil Garbsens informieren. Sie wählen die Einrichtung selbst aus, in der Ihr Kind betreut werden soll. Wenn Sie sich für eine bestimmte Tageseinrichtung entschieden haben, können Sie Ihr Kind online vormerken lassen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft jeweils die Leitung der Tageseinrichtung.
Was muss ich für einen Kita-Platz bezahlen?
Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge erhoben. Diese decken ungefähr ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der größte Teil der Betriebskosten wird also aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe Ihres Elternbeitrages ist abhängig der Betreuungsdauer. Wenn mehrere Kinder Ihrer Familie betreut werden, reduziert sich der Beitrag des ältesten Kindes.
In der Kita meines Kindes sind viele Kinder, die nicht richtig deutsch sprechen. Gibt es da Förderprogramme?
Jede Kita leistet mit ihrer Arbeit auch Sprachförderung. Viele Kitas in Garbsen haben zusätzliche Fachkräfte für die Sprachförderung.
Organisationseinheiten
Kinder- und Familienservice - 30.1 - | |
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