Energiesparendes Bauen
Mit Einführung der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) am 1. Februar 2002 wurde der Wärmeschutz und die Anlagentechnik zusammengefasst und die Anforderungen gesteigert. Das heißt, gut gedämmte Hüllflächen und eine effiziente Heizungs- oder Lüftungsanlage werden zusammen mit den benötigten Energieformen wie Gas und Strom betrachtet und bewertet. Der Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes wird als Primärenergie je Quadratmeter und Jahr bezeichnet.
Aufgrund zinsgünstiger Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat sich im Wohnungsbau das sogenannte KfW 60 Energiesparhaus etabliert. Bei einem KfW 60 Energiesparhaus darf der Jahres-Primärenergiebedarf 60 Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche nicht überschreiten (Kreditbedingungen siehe unter www.KfW.de).
Um den Standard eines KfW 60 Energiesparhauses zu erreichen sind folgende Komponenten wichtig und teilweise nötig:
- Südorientierung der Gebäude
- große Fensterflächen nach Süden und oder unbeheizte Wintergärten
- gute Wärmedämmung der Gebäudehülle, also Wand, Fenster, Dach und Boden
- Luftdichte Gebäudehülle, kontrolliert mit Blower-Door-Test
- Warmwassererzeugung mit Sonnenenergie
- Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung
- Brennwertheiztechnik, Kraft-Wärme-Kopplung beziehungsweise Blockheizkraftwerk, Pelletheizung, usw.
- Erdwärmetauscher
- Energiesparleuchten und Geräte mit der Energieeffizienzklasse A
- kein Strom zur Warmwasserbereitung und Heizung
- Nutzung regenerativer Energieträger
- Reduzierung von Wärmebrücken
- Zonierung der Grundrisse
- Kompakte Bauweise, das heißt die wärmegedämmte Gebäudehüllfläche sollte zum beheizten Gebäudevolumen
in einem günstigen Verhältnis stehen.
Der nächste Schritt führt zu dem KfW 40 Energiesparhauses, manchmal auch Drei-Liter-Haus genannt und zu dem Passivhaus, welches keine Heizungsanlage mehr benötigt. Um die sehr zinsgünstigen Kredite bei der KfW für ein KfW-40-Energiesparhaus zu erhalten, darf das Gebäude nicht über 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Primärenergie im Jahr verbrauchen. Bei einem Passivhaus dürfen nicht mehr als 15 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter benötigt werden.
Folgende Komponenten sind zusätzlich zu den oben genannten Punkten wichtig und vermehrt nötig:
- reine Südausrichtung der Gebäude, ohne gegenseitige Verschattung
- exzellente Wärmedämmung der Gebäudehülle durch beispielsweise Dreischeiben-Wärmeschutzglas und hochgedämmte Fensterrahmen
- sehr luftdichte Gebäudehülle, kontrolliert mit Blower-Door-Test
- Lüftungstechnik mit mehr als 80 Prozent Wärmerückgewinnung
- Verzicht auf eine Heizungsanlage beim Passivhaus
- vollständige Vermeidung von Wärmebrücken
- Berechnungsverfahren für den Heizenergiebedarf www.passivhaus-institut.de
Gut ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauches in der Bundesrepublik Deutschland entfällt auf die Beheizung von Gebäuden. Der energetischen Sanierung von Altbauten kommt daher eine zentrale Bedeutung beim Umweltschutz bei. Neben der Kohlendioxid-Reduzierung wird auch der Komfort der Gebäude erhöht. Auch hierbei hat die KfW zinsgünstige Kredite für unterschiedliche Maßnahmenpakete im Angebot (Kreditbedingungen siehe unter www.KfW.de).
Als Mitgliedsstadt des Klimabündnisses hat die Stadt Garbsen folgendes fortschrittliches Konzept hinsichtlich der Energieeinsparung bei Gebäuden realisiert:
Energiesparende Maßnahmen und energetische Sanierungen in bestehenden öffentlichen Gebäuden.
Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen wird der KfW 60 Standard angestrebt. Dabei sind folgende Dämmstandards üblich:
- Außenwand: 15 cm Dämmung 035
- Sohle: 15 cm Dämmung 040
- Dach: 30 cm Dämmung 035
- Fenster: der Wärmedurchgangswert für Fenster beträgt circa 1,3
Bei der Vergabe städtischer Grundstücke für private Wohnbauten werden in zwei Wohngebieten Bauherren, die beabsichtigen KfW 60 und 40 Energiesparhäuser zu bauen, bei der Auswahl der Grundstücke bevorzugt behandelt.
Ansprechpartner/in
Herr Joachim Berle![]() | |
Bereich FB 33 Hochbau und Gebäudewirtschaft › Hochbau -33.1 - (Leitung) Rathaus Garbsen, Zimmer A.4.20 // 4. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-473 Telefax: 05131 707-475 E-Mail: Joachim.Berle@garbsen.de |