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Der Bebauungsplan
Während im Flächennutzungsplan die beabsichtigten Nutzungen nur dargestellt werden, setzt der Bebauungsplan die zulässige Nutzung für die Grundstücke rechtsverbindlich fest.
Die Festsetzungen können dabei zum einen in Form von zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung und zum anderen in Form von textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen.
Die Bebauungspläne
- gelten jeweils nur für ein Teilgebiet der Stadt Garbsen,
- haben üblicherweise den Maßstab 1:1000,
- werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt,
- grenzen unterschiedliche Nutzungen parzellenscharf ab,
- legen detailliert und rechtsverbindlich fest, was und wie gebaut werden darf.
Inhalt der Bebauungspläne
Im § 9 des Baugesetzbuches wird der Inhalt von Bebauungsplänen aufgeführt, von dem hier nur die wichtigsten Festsetzungen genannt werden:
- Art der Nutzung (zum Beispiel allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet, Sondergebiet),
- Maß der Nutzung (zum Beispiel das Maß der überbaubaren Grundstücksflächen und das Verhältnis zwischen Geschossfläche und Grundstücksfläche),
- Zahl der Vollgeschosse,
- Kinderspielplätze, Sportanlagen, Grünanlagen,
- Verkehrsflächen, Parkplätze,
- Umweltschutzmaßnahmen.
Beispielhafte Planzeichnung eines Bebauungsplanes
Bebauungsplan - Erläuterung der Planzeichen