Das Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien folgende Leistungen beziehen:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
haben einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Tagesausflügen beziehungsweise Klassenfahrten, am gemeinsamen Mittagessen in Kindertagesstätten, Horten und Schulen. Sie erhalten bis zum 18. Lebensjahr auch finanzielle Unterstützungen bei Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Gruppen (Sport, Spiel, Musik).
Das Bildungs- und Teilhabepaket kann aber auch Kinder und Jugendliche fördern und unterstützen, deren Eltern zwar nicht die oben genannten Sozialleistungen erhalten, aber gleichwohl nur ein geringes Einkommen erzielen.
Das Bildungspaket eröffnet folgende Möglichkeiten:
Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort:
Ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege kann mit einem Nachweis durch den Antragsteller, dass das Kind fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat (beispielsweise Anmeldung zur Mittagsverpflegung) erteilt werden.
Der Eigenanteil der Familien liegt bei 1 Euro pro Mittagessen, erstattet wird ein monatlicher Pauschalbetrag.
Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
Mit einem Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder ist oder an bestimmten Kursen teilgenommen hat, kann ein monatlicher Betrag in Höhe von 10 Euro pro Kind bezuschusst werden. Eine Ansparung des monatlichen Budgets für die Teilnahme an teureren Freizeitaktivitäten ist möglich.
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie eintägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen:
Für mehrtägige Klassenfahrten und / oder eintägige Schulausflüge oder vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen werden die tatsächlichen Kosten (ohne Taschengeld) erstattet.
Lernförderung:
Lernförderung können Schülerinnen und Schüler erhalten, soweit das Lernziel nicht erreicht wird oder die Versetzung gefährdet ist.
Benötigt werden eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Lernförderung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers und ein Beleg über eine erfolgte Lernförderung.
Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für das erste Schulhalbjahr zum 1. August 70 Euro und für das zweite Schulhalbjahr zum 1. Februar 30 Euro für die Schulausstattung (beispielsweise für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien).
Schulbeförderung:
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Wer ist zuständig?
Sie erhalten Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung?
- Ansprechpartner für Sie ist die Wohngeldstelle der Stadt Garbsen Danielle Reichl, Telefon (0 51 31) 7 07 - 2 88, Zimmer A.1.26
Anschrift: Stadt Garbsen, Fachbereich Soziale Dienste und Senioren, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Sie erhalten Kinderzuschlag?
- Ansprechpartner für Sie ist die Familienkasse Hannover, Brühlstraße 4, in 30169 Hannover, Telefon (0 18 01) 54 63 37 (gebührenpflichtig), sowie die Stadt Garbsen (siehe oben)
Sie erhalten Arbeitslosengeld II?
- Ansprechpartner für Sie ist das Jobcenter Garbsen, Rathausplatz 12, 30823 Garbsen, Telefon (0 51 31) 49 98 - 6 70
Sie erhalten keine der oben genannten Leistungen, haben aber ein geringes Einkommen?
Ansprechpartner ist für Sie das örtliche Jobcenter oder die Stiftung Familie in Not. Anträge werden über die Stadt Garbsen, Karen Eger, Telefon (0 51 31) 7 07 - 3 07, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, gestellt.
Die Antragsannahme kann des Weiteren über die Schulsozialarbeiter der Stadt Garbsen erfolgen.
Die Schulsozialarbeiter sind telefonisch unter (0 51 31) 7 07 - 6 43 oder vor Ort in den jeweiligen Schulen zu erreichen.
Die Anschrift lautet: Stadt Garbsen, Schulsozialarbeit, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, E-Mail schulsozialarbeit@garbsen.de
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die Antragstellung ist erforderlich. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Stadt Garbsen, im Bürgerbüro und in der Wohngeldstelle, bei den Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen sowie in den Schulen und Kindergärten. Den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Datei.
Dort erhalten Sie zudem Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zu den notwendigen Unterlagen der verschiedenen Förderungen.
Was ist sonst zu beachten?
Die Antragstellung hat in der Regel im Voraus zu erfolgen.
Ansprechpartner/in
Frau D. Reichl![]() | |
Bereiche Allgemeine Sozialhilfe -32.1- Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2- Rathaus Garbsen, Zimmer A.1.11 // 1. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-379 Telefax: 05131 707-277 Aufgaben: |