Den Förderaufruf finden Sie hier.
Gefördert werden
- Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Förderfähig (nicht rückzahlbare Zuschüsse) sind
- Planungs- und Beratungsleistungen,
- Installations- und Baumaßnahmen für
- Normal- und Schnellladepunkte (inkl. Wallboxen),
- Netzanschluss und ggf. Solaranlagen und Pufferspeicher sofern sie im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladesäulen stehen,
Die gestaffelten Förderhöhen betragen für
- Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen
- Beschaffung einer Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss (bis 22 kW, inkl. Wallboxen) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 2.500 € pro Ladepunkt,
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 22 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 30.000 € pro Ladepunkt,
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 50 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 70.000 € pro Ladepunkt,
- Beschaffung einer Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss (größer 100 kW) bis zu 80% der Gesamtausgaben, max. 100.000 € pro Ladepunkt,
- Netzanschluss
- bis zu 60 % der Gesamtausgaben, max. 5.000 € bei Anschluss an das Niederspannungsnetz,
- bis zu 60 % der Gesamtausgaben, max. 50.000 € bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz, - Planungs- und Beratungsausgaben bis zu 20 % der Investitionsausgaben
Der erste Antragsaufruf läuft seit dem 3. Dezember 2020 und endet am 31. März 2021. Die Antragstellung erfolgt über die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Dort im Download-Center sind alle Formblätter erhältlich. Beachten Sie, dass Beauftragung und Baubeginn erst NACH Bewilligung erfolgen dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist beantragbar und zu begründen.