Das Niedersächsische Investitionsprogramm ermöglicht notwendige Anschaffungen und unterstützt Kultureinrichtungen dabei, ihre bauliche und technische Infrastruktur weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll es zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.
Bewerben können sich kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen.
In der Förderlinie 1 können Fördersummen von 1.000 bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. In der Förderlinie 2 können Fördersummen über 25.000 Euro zu 100.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 31. August 2020 direkt beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen. Nähere Informationen gibt es hier.