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Lärmaktionsplan der Stufe III für die Stadt Garbsen- Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan der Stufe III für die Stadt Garbsen- Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe III liegt in der Zeit vom 01. April 2019 bis einschließlich 03. Mai 2019
im Rathaus der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, Fachbereich 42 (Bauberatung, Verkehr und Stadtgrün) vor Zimmer A.3.11 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Unterlagen können in der Auslegungszeit während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden. Im Zeitraum der Offenlegung sind die ausliegenden Unterlagen zusätzlich unter www.garbsen.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Umwelt > Lärm öffentlich zugänglich.
Ansprechpartner/in
Frau Simone Vidins![]() | |
Bereich FB 42 Bauberatung, Verkehr und Stadtgrün Rathaus Garbsen, Zimmer A.3.11 - Sekretariat // 3. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-391 Telefax: 05131 707-393 E-Mail: Simone.Vidins@garbsen.de |
Amtliche Bekanntmachungen vom 21.03.2019Letzte Aktualisierung: 29.03.2019
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