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Bekanntmachung über 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Garbsen vom 22.10.2012
Bekanntmachung über 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Garbsen vom 22.10.2012
Aufgrund der §§ 10, 11, 12, 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 20. April 2020 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
§ 6 wird um den folgenden Absatz ergänzt:
§ 6
Beschließende Ausschüsse
(4) Die vorgenannten Regelungen werden bis zum 31. August 2020 außer Kraft gesetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Garbsen, den 4. Juni 2020
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen vom 04.06.2020
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