Barzahlungen
Das Team Zahlungsverkehr nimmt die Einzahlung von Barbeträgen für fällige Forderungen zu den allgemeinen Sprechzeiten entgegen.
Erteilung Einzugsermächtigung
Für fällige Forderungen besteht die Möglichkeit der Stadt Garbsen eine schriftliche formlose Einzugsermächtigung zu erteilen.
Auf dieser müssen das Kassenzeichen, die Bankverbindung, der Bankkonteninhaber und der Zahlungspflichtige vermerkt sein. Natürlich muss das Schriftstück auch unterschrieben sein.
Die Annahme von Einzugsermächtigungen per Telefon bzw. telefonische Änderungen der bestehenden Einzugsermächtigungen ist nicht möglich.