Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Stadt Garbsen erhebt die Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung der im Verzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer, deren Grundstücke an einer der im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) aufgeführten Straßen, Wege und Plätze liegt, und die Eigentümer der übrigen durch die Straße erschlossenen Grundstücke, die sogenannten Hinterlieger.