Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
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Sterbeurkunde
Ansprechpartner/in
Frau Stephanie Möde![]() | |
Bereich Standesamt -22.4- Rathaus Garbsen, Zimmer E.1.05 // 1. OG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-625 Telefax: 05131 707-626 E-Mail: Stephanie.Moede@garbsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:5,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird - Gebühr:10,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
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