Die zuständige Stelle bestellt auf Antrag öffentlich Sachverständige auf dem Gebiet des Ingenieurwesens und vereidigt sie.
Die Bestellungsvoraussetzungen ergeben sich auf der Sachverständigenordnung der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle bestellt auf Antrag öffentlich Sachverständige auf dem Gebiet des Ingenieurwesens und vereidigt sie.
Die Bestellungsvoraussetzungen ergeben sich auf der Sachverständigenordnung der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.