Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ansprechpartner/in
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FB 22 Recht und Ordnung, FW, Bürgerbüro, StandesamtRathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-222 Telefax: 05131 707-226 E-Mail: buergerbuero@garbsen.de | Montags: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
- Nachweise, wie zum Beispiel Reiseunterlagen oder eine Flugbestätigung, aus denen hervorgeht, dass die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist - weniger als 72 Stunden bis zum Reiseantritt.
Welche Gebühren fallen an?
26,00 EURO
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Geltungsdauer: 1 Jahr
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG) und Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Was sollte ich noch wissen?
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.