Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt (wobei Faustpfand unter anderem nur eine bewegliche Sache sein kann)
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Pfandleiher
Ansprechpartner/in
Herr Siegfried Pohl![]() | |
Bereich Ordnung -22.2- Rathaus Garbsen, Zimmer C.0.06 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-554 Telefax: 05131 707-545 E-Mail: Siegfried.Pohl@garbsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Soll der Betrieb im Zuständigkeitsbereich der Stadt Garbsen errichtet / übernommen werden bzw. haben Sie Ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Garbsen, so ist die Stadt Garbsen für das Erlaubnisverfahren zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart 0) und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für das Gewerbe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
- Nachweis über die erforderlichen finanziellen Mittel
- Nachweis über die erforderlichen Geschäftsräume mit Grundrisszeichnungen
Bei juristischen Personen und Vereinen zusätzlich:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Eintragungsnachricht in das Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die juristische Person/Verein zuständigen Finanzamtes
Die Nachweise, die die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter erbringen müssen, erhalten Sie auf Nachfrage.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühren werden für jeden Einzelfall im Rahmen der allgemeinen Gebührenordnung individuell berechnet. Die Antragsbearbeitung kann von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage
§ 34 Gewerbeordnung (GewO)
Pfandleihverordnung