Geburtsurkunden, Eheurkunden (Heiratsurkunden) Sterbeurkunden
Der Nachweis einer personenstandsrechtlichen Beurkundung ist mittels einer entsprechenden Urkunde ist mittels einer entsprechenden Urkunde möglich. Diese wird auf Wunsch dem berechtigten Personenkreis ausgestellt. In erster Linie erhalten nur die Personen die gewünschte Urkunde, auf die sich der Eintrag bezieht. Ferner besteht ein abgeleitetes Benutzungsrecht für direkte Vorfahren und Abkömmlinge.
Ebenso besteht ein eingeschränktes Recht zur Einsicht in das Geburts- und Sterberegister zu den eigenen Geschwistern.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Urkundenausstellung, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.