Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Bei Verlust kann in der Regel erst nach vier Wochen ein neuer Personalausweis beantragt werden (Bearbeitungszeit zirka 4 Wochen). Bei Bedarf können Sie zusätzlich, für die Übergangszeit, einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird höchstens für 3 Monate ausgestellt.