Die Stadt Garbsen kann für sogenannte Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) Genehmigungen erteilen. Diese Genehmigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn eindeutig die Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Davon kann ausgegangen werden, wenn es sich zum Beispiel um ein Osterfeuer handelt, welches bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt wird.
Osterfeuer
Ansprechpartner/in
Herr Sven Russe![]() | |
Bereiche Ordnung -22.2- Personalrat Rathaus Garbsen, Zimmer C.0.09 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-550 Telefax: 05131 707-545 E-Mail: Sven.Russe@garbsen.de |