Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
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Lohnsteuerkarte
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro -22.3-![]() | |
FB 22 Recht und Ordnung, FW, Bürgerbüro, StandesamtRathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-222 Telefax: 05131 707-226 E-Mail: buergerbuero@garbsen.de | Montags: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original
- gegebenenfalls Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (amtlich vorgeschriebener Vordruck) mit Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.