Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Landesblindengeld
Externe Behörden
Region Hannover (zentral)Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-0 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.de |
Externe Ansprechpartner/in
Region Hannover - Team Hilfe zur Pflege ![]() Marktstraße 45 30159 Hannover Telefon: 0511 616-22325 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.
Nach Vollendung des 27. Lebensjahres steht das Landesblindengeld frühestens seit dem 01.01.2007 zu. Für Anträge, die im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2007 gestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Landesblindengeld enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Blindenhilfe nach dem SGB XII oder aus dem Landesblindenfonds gewährt werden.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.