Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Kfz-Steuerbefreiung / -ermäßigung
Externe Behörden
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und GesundheitHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-4296 E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.deHomepage: http://www.ms.niedersachsen.de |
Externe Ansprechpartner/in
Außenstelle Hannover ![]() Schiffgraben 30-32 30175 Hannover Telefon: 0511 89701-0 Telefax: 0511 89701-166 E-Mail: PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Allgemein: Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten: Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden: