Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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Heimbetreuung
Ansprechpartner/in
Stadt Garbsen | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-0 Telefax: 05131 707-777 E-Mail: pressestelle@garbsen.deHomepage: www.garbsen.de | Montag: 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.